Handyvertrag kündigen: So kündigt man seinen Mobilfunkvertrag richtig!

Es ist eigentlich ganz einfach, den Handyvertrag zu kündigen. Dennoch sollte man bei der Kündigung des alten Mobilfunkvertrags einige Dinge beachten – schließlich zeigen sich die Mobilfunkanbieter sehr trickreich darin, die Kunden zu halten. Mit mal mehr, mal weniger sauberen Mitteln.

Hier steht, wie man bei der Kündigung des Handyvertrags am besten vorgeht – und wie man es auf keinen Fall machen sollte.

Für ganz Eilige: Am Ende des Artikels gibt es Links zu Musterschreiben (Vordruck) für die Kündigung.

Handyvertrag kündigen: So geht’s richtig

  1. Den Mobilfunkvertrag schriftlich beenden: Die Kündigung sollte man tippen, ausdrucken und als Brief abschicken. Tipp: Wenn die Kündigungsfrist bedrohlich nahe gerückt ist, sollte man auf Nummer sicher gehen und die Kündigung per Einschreiben abschicken. Das ist zwar teurer, dafür kann man belegen, dass man das Schreiben rechtzeitig abgeschickt hat.
  2. Um eine Kündigungs-Bestätigung bitten!  Die schriftliche Kündigung kann ruhig sehr knapp sein, man sollte aber auf jeden Fall um eine Bestätigung bitten. Nötig ist das zwar nicht, im Prinzip reicht es aus, die Kündigung rechtzeitig abzuschicken. Aber wenn der Mobilfunk-Anbieter später Probleme machen sollte, kann so ein Bestätigungsschreiben viel Ärger sparen.
  3. Den Handyvertrag korrekt kündigen: Den Handyvertrags loszuwerden, das ist nicht schwierig, aber einige wichtige Punkte müssen enthalten sein. Das sind:  Name (Absender und Vertragspartner müssen zwingend dieselbe Person sein!), Adresse, Vertragsnummer, Mobilfunknummer, der Kündigungszeitpunkt sowie das aktuelle Datum im Briefkopf. Hier geht’s zur Kündigungsvorlage bzw. zum Musterbrief der Kündigung des Handyvertrags: Kündigungsvorlage Handyvertrag (docx/Word).
  4. Die Bestätigung gut aufbewahren: „Ach, Sie haben gekündigt? Davon steht aber nichts in unseren Unterlagen.“ Gut, wenn man bei derlei Aussagen des Mobilfunkanbieters die Kündigungsbestätigung griffbereit hat – ein kleiner Handgriff spart da jede Menge Ärger.

Extra-Tipp: Das Vertragsende und das letztmöglichen Kündigungsdatum stehen auf der Handyrechnung.

Kündigung des Mobilfunkvertrags: Was man vermeiden sollte

  • Den Mobilfunkvertrag auf den allerletzten Drücker kündigen: Noch drei Monate bis Vertragsende? Und die Kündigung ist noch nicht abgeschickt? Dann könnte es dafür bereits zu spät sein: Anbieter akzeptieren die Kündigung in der Regel nur, wenn sie spätestens drei Monate vor Vertragsende bei ihnen angekommen ist (bei einer 24-monatigen Laufzeit).
  • Auf Tricks der Anbieter hereinfallen: Manche Mobilfunkanbieter versuchen, die Kündigung rückgängig zu machen, etwa indem sie schreiben: „Im Zusammenhang mit Ihrer Kündigung sind noch Fragen offen. Wir werden Sie kontaktieren.“ Vorsicht: Wer darauf eingeht, hat schnell wieder einen teureren Handyvertrag an der Backe! Wenn man eine Kündigungsbestätigung bekommen hat, dann gilt diese! Wer dennoch einen neuen Vertrag aushandeln will, der sollte sich zumindest vorher über Tarife informieren. Zum Beispiel mit meinen Empfehlungen der besten besten Handytarife.

Kündigungsschreiben per E-Mail versenden?

Seit Oktober 2016 ist es möglich, seinen Mobilfunkvertrag online zu kündigen. Also zum Beispiel per E-Mail und eingescanntem PDF-Dokument oder auch per SMS. Dabei gilt laut Verbraucherzentrale Folgendes:

  • Eine eigenhändige Unterschrift ist nicht mehr nötig: Das Kündigungsschreiben ist trotzdem gültig, wenn der Kündigungswunsch aus dem Schreiben klar hervorgeht.
  • Das Schreiben können Nutzer nun auch per E-Mail oder SMS versenden.
  • Auch hierbei müssen aber die Regularien zur korrekten Kündigung eingehalten werden (siehe Punkt 4 oben).
  • Dies gilt nur für Handyverträge, die am oder nach dem 1. Oktober 2016 online abgeschlossen wurden.

Wichtig zu wissen: Die Kündigung per E-Mail birgt eine gewisse Unsicherheit:

  • Im Zweifel muss der Kunde beweisen, dass das Kündigungsschreiben rechtzeitig beim Anbieter eingetroffen ist.
  • Diesen Beweis bei einer verschicken E-Mail zu erbringen, ist allerdings schwierig.

Wer per E-Mail den Handyvertrag kündigen will, der sollte dies also möglichst frühzeitig tun und eine Kündigungsbestätigung anfordern. Kommt die Bestätigung nicht rechtzeitig an, dann ist die sicherste Lösung, die Kündigung erneut per Einschreiben zu verschicken.

Online den Vertrag beenden – ist das empfehlenswert?

Der Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt ist hart, die Anbieter buhlen ständig mit verlockenden Angeboten um die Kunden. Weil darum viele Kunden wechseln und kündigen, haben die Anbieter sich etwas einfallen lassen: Sie bieten eine vermeintlich einfache Kündigung im Online-Bereich an.

Das verspricht eine unkomplizierte Kündigung: Mit ein paar Klicks ist es erledigt. Zumindest fast.

Und da liegt das Problem:

Wer beim Anbieter online kündigt, der hat damit noch keine Rechtssicherheit:

  • Denn oft ist die Online-Kündigung daran gebunden, dass der Kunde den Anbieter zurückrufen muss.
  • Wer das macht, der riskiert, dass er einen neuen Handyvertrag aufgequatscht bekommt.
  • Und selbst, wenn der Kunde am Telefon eine mündliche Bestätigung bekommt – im Zweifel lässt sich das nicht beweisen.

Daher gilt: Grundsätzlich sollte man von der Online-Kündigung die Finger lassen: Den vermeintlichen Komfort („Kündigung mit ein paar Klicks“) zahlt der Nutzer mit Unsicherheit und Werbeanrufen.