Strom kündigen: Tarife vergleichen, Anbieter wechseln und Geld sparen

In den meisten Haushalten besteht bei einem Anbieterwechsel großes Sparpotenzial – insbesondere für Stromkunden in der Grundversorgung. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihren Stromvertrag kündigen und durch einen Tarifwechsel Ihre Energiekosten senken.

Für Verbraucher ist es in unterschiedlichen Situationen sinnvoll, ihren Stromvertrag zu kündigen – z. B. dann, wenn Sie von der Grundversorgung in einen günstigen Stromtarif wechseln möchten, eine Preiserhöhung erhalten haben, künftig Ökostrom beziehen oder sich nach einem Umzug für einen anderen Energielieferanten entscheiden wollen.

Wenn Sie Ihren Stromvertrag kündigen, müssen Sie die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einhalten.

Strom kündigen: Kündigungsfristen und Mindestvertragslaufzeiten

Welche Kündigungsfristen und ggf. Mindestvertragslaufzeiten gelten, hängt davon ab, welche Art der Energielieferung vorliegt. Dabei bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  • Grundversorgung: Sofern Sie beim Einzug in Ihre Wohnung noch keinen Stromvertrag abgeschlossen oder bislang keinen Tarifwechsel vorgenommen haben, sind Sie meist Kunde in der Grundversorgung. Die Kündigungsfrist ist gesetzlich geregelt. Ihren Grundversorgungsvertrag dürfen Sie jederzeit mit einer Kündigungsfrist von nur 2 Wochen kündigen.
  • Sondervertrag: Falls Sie Ihren Stromtarif dagegen selbst ausgewählt haben, handelt es sich in der Regel um einen wettbewerblichen Energieliefervertrag (Sondervertrag). Für diesen gilt die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist.

Kündigungsfristen bei Stromverträgen

Bei einer ordentlichen (fristgerechten) Kündigung von Strom müssen Sie die Kündigungsfrist einhalten, die Ihr Stromanbieter im Vertrag mit Ihnen vereinbart hat. Energieversorger legen die Fristen selbst fest, allerdings sind sie dabei an gesetzliche Regelungen gebunden.

Außerdem spielt es eine Rolle, wann Sie den Stromvertrag abgeschlossen haben. Die Übersicht im Folgenden zeigt Ihnen kurz auf, welche Kündigungsfristen bei Verbraucherverträgen zulässig sind.

 Altverträge
(vor dem 1. März 2022)
Neuverträge
(seit dem 1. März 2022)
Kündigungsfristmax. 3 Monatemax. 1 Monat

Vertragslaufzeiten bei Stromverträgen

Neben der Kündigungsfrist ist die Mindestvertragslaufzeit zu berücksichtigen. Energielieferverträge dürfen für eine Dauer von bis zu 2 Jahren vereinbart sein. Für die Kündigung Ihres Stromvertrags bedeutet die Laufzeit konkret: Eine fristgerechte Kündigung ist unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist erst zum Ablauf dieser Vertragslaufzeit möglich.

Darüber hinaus beinhalten die Energielieferverträge eine Klausel zur stillschweigenden Verlängerung. D. h., wenn Sie den Stromvertrag nicht zum Laufzeitende kündigen, verlängert er sich automatisch um eine festgelegte Dauer.

Aber auch hier gelten für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden, verbraucherfreundlichere Regelungen: Wurde der Vertrag nicht zum Vertragsende gekündigt und hat er sich deswegen stillschweigend verlängert, kann der Vertrag nun monatlich gekündigt werden.

 Altverträge
(vor dem 1. März 2022)
Neuverträge
(seit dem 1. März 2022)
Stillschweigende Verlängerungmax. 12 Monateauf unbestimmte Zeit
(Kündigungsfrist max. 1 Monat)

Wie kündige ich meinen Stromvertrag richtig?

Ordentliche Kündigung:
Sie wollen den Stromanbieter wechseln und Stromkosten sparen?

Mit einem Stromanbieterwechsel auf heim-und-immobilie.de funktioniert die Kündigung meist ohne zusätzlichen Aufwand für Sie. Denn in den meisten Fällen übernimmt der neu ausgewählte Stromanbieter die Kündigung.

Das trifft auch dann zu, wenn Sie Ihren Stromvertrag zum ersten Mal und somit aus einem Tarif der Grundversorgung wechseln. Grundsätzlich ist für diese bequeme Art der Kündigung aber Voraussetzung, dass Sie den Stromanbieterwechsel rechtzeitig vor Vertragsende des laufenden Vertrages durchführen.

Beträgt die Kündigungsfrist in Ihrem bestehenden Stromvertrag z. B. 6 Wochen, dann sollten Sie spätestens 10 Wochen vor Ablauf des Stromvertrages den Tarifwechsel durchführen, damit der neue Stromanbieter die Kündigung für Sie übernimmt.

Haben Sie diesen Zeitpunkt verpasst und läuft die Kündigungsfrist schon in weniger als vier Wochen ab, müssen Sie Ihre Kündigung meist selbst versenden. Das können Sie entweder im Login-Bereich Ihres bisherigen Stromanbieters, per E-Mail oder per Einschreiben mit Rückschein auf dem Postweg erledigen. Fordern Sie vom Stromanbieter eine Eingangsbestätigung Ihres Kündigungsschreibens an.

Außerordentliche Kündigung:
Sie haben eine Strompreiserhöhung erhalten und wollen deshalb Ihrem Stromanbieter kündigen?

In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht für Strom. Sie können dabei den bestehenden Vertrag zum Datum des letzten Tages vor dem Inkrafttreten der Strompreiserhöhung kündigen.

In diesem Fall der Sonderkündigung müssen Sie das Kündigungsschreiben selbst verfassen und absenden. Im Kündigungsschreiben müssen die vollständige Adresse der Stromentnahmestelle, die Vertragsnummer sowie die Stromzählernummer enthalten sein. Die Stromzählernummer finden Sie direkt auf dem Stromzähler oder in Ihrer letzten Stromabrechnung.

Außerdem sollten Sie dem Stromanbieter mitteilen, dass Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht aufgrund der Strompreiserhöhung Gebrauch machen. Sie können Ihr Kündigungsschreiben per E-Mail oder per Einschreiben mit Rückschein auf dem Postweg versenden. Fordern Sie vom Stromanbieter eine Eingangsbestätigung Ihres Kündigungsschreibens an.

Außerordentliche Kündigung:
Sie wollen umziehen und deshalb Ihrem Stromanbieter kündigen?

Wenn Sie umziehen, sollten Sie spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Umzug Ihren Stromlieferanten über den Umzug schriftlich informieren. Sie können in diesem Fall gleichzeitig von Ihrem Sonderkündigungsrecht aufgrund des Umzuges Gebrauch machen.

Allerdings ist eine Sonderkündigung nach einem Umzug erst dann wirksam, wenn Ihnen der bisherige Stromanbieter innerhalb von 14 Tagen nach Eingang Ihrer Kündigung kein Angebot zur Stromversorgung auch in der neuen Wohnung unterbreitet. Sollte in einem neuen Angebot der Strompreis über dem bisher gezahlten Strompreis liegen, ist Ihre Sonderkündigung ebenfalls wirksam und Sie können nach dem Umzug den Stromanbieter wechseln.

Das Kündigungsschreiben versenden Sie selbst entweder per E-Mail oder per Einschreiben mit Rückschein auf dem Postweg. Fordern Sie vom Stromanbieter eine Eingangsbestätigung Ihres Kündigungsschreibens an.

Teuren Strom beim Grundversorger kündigen

Wenn Sie der örtliche Energieversorger (Grundversorger) mit Strom im Tarif der Grundversorgung beliefert, empfiehlt sich in jedem Fall ein Tarifvergleich. Die Grundversorgung mit Strom ist in vielen Fällen erheblich teurer als ein selbst gewählter alternativer Stromvertrag.

Der Stromrechner auf heim-und-immobilie.de zeigt Ihnen, wie viel Sie durch einen Tarifwechsel im Vergleich zur Grundversorgung einsparen können. Aufgrund der kurzen Kündigungsfrist von nur 2 Wochen ist es sehr einfach, von der Grundversorgung in einen günstigen Stromtarif zu wechseln.

Stromanbieter in einem Schritt kündigen und wechseln

Wechseln Sie Ihren Stromanbieter und kündigen Sie gleichzeitig Ihren bisherigen Tarif: Der Stromrechner auf heim-und-immobilie.de ermöglicht Ihnen einen schnellen und einfachen Stromvergleich, genau passend zu Ihren Auswahlkriterien und Tarifanforderungen.

Suchen Sie sich den für Sie besten Stromtarif aus und wechseln Sie den Stromanbieter bequem online. Ihr Vorteil dabei: Mit dem Tarifvergleich können Sie bis zu mehrere Hundert Euro im Jahr sparen und profitieren vom einfachen Wechselservice. Da der neue Energielieferant meist für Sie die Kündigung bei Ihrem bisherigen Stromversorger übernimmt, fällt für Sie kein zusätzlicher Aufwand an.

Bei einer Kündigung ist Ihr Strom immer sicher

Die Energielieferung durch den Grundversorger stellt sicher, dass Haushalten jederzeit und ohne Unterbrechung Strom zur Verfügung steht. Ein Stromvertrag mit dem Grundversorger kommt z. B. beim Einzug in eine Wohnung zustande, sobald Sie das Licht zum ersten Mal anschalten und Sie Ihr bisheriger Stromanbieter nicht weiter mit Strom beliefern kann.

Auch mit einem Lieferantenwechsel gehen Sie kein Risiko ein. Wenn Sie den Stromanbieter wechseln, beauftragen Sie den neuen Anbieter in der Regel auch mit der Kündigung Ihres alten Stromvertrags. Sollte es dabei zu Verzögerungen kommen, ist die Energiebelieferung dennoch gesichert, da immer die Grundversorgung einspringt.

Kann Ihnen der Stromanbieter Ihren Stromvertrag kündigen?

Ja. Der Stromanbieter darf Ihnen den Stromvertrag kündigen, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Kommen Sie mit Ihrer Stromrechnung 14 Tage in Zahlungsverzug, werden Sie eine kostenpflichtige Mahnung erhalten.

Sind Sie mehr als zwei Monate im Zahlungsverzug und zahlen Sie nach den eingegangenen Mahnungen Ihre Stromrechnungen nicht, kann Ihnen der Stromanbieter den Stromvertrag kündigen.

Beträgt der Zahlungsrückstand bereits mehr als das Doppelte Ihres monatlichen Abschlages und mehr als 100 Euro, kann Ihnen der Stromanbieter sogar die Stromlieferung sperren.

Aber auch wenn der Stromlieferant seine Stromlieferung zu den vereinbarten Konditionen nicht mehr aufrechterhalten kann und im schlimmsten Fall selbst eine Insolvenz anmelden muss, kann Ihnen der Stromanbieter den Stromvertrag kündigen. In diesem Fall geht bei Ihnen jedoch nicht das Licht aus, denn die Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers übernimmt dann die Stromlieferung.